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11 10 2007

Datenvorratsspeicherung passiert Bundestag

Schon gestern hat der Bundestag das neue Gesetz zur Datenvorratsspeicherung beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass Provider Kundendaten 6 Monate lang speichern müssen. Diese Kundendaten umfassen die Ziel-Rufnummer, Datum sowie die genaue Zeit der Aktivität und bei Telefonaten über Mobiltelefone auch den Aufentaltsort. Inhalte dürfen auch weiterhin nicht gespeichert werden. Betroffen ist sowohl die Kommunikation über Festnetz- und Mobiltelefone, als auch jeglicher Datenverkehr im Internet.

Auf richterliche Anordnung dürfen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte auf die Daten zugreifen. Keine richterliche Anordnung werden hierzu der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendient und der Militärische Abschirmdiens benötigen.

Das Abstimmungsverhalten sah folgendermaßen aus:

CDU/CSU:
190 JA
4 NEIN

SPD:
176 JA
7 NEIN

FDP:
0 JA
58 NEIN

Die Grünen:
0 JA
45 NEIN

Die Linke:
0 JA
41 NEIN

Wenn dich die genauen Abstimmungsdaten interessieren, kannst du sie in der offiziellen Ergebnisliste des Bundestages nach lesen.

Nun muss noch der Bundesrat dem gesetz zustimmen. Zudem wurde von Gerhard Baum, Burkhard Hirsch und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (alle FDP) bereits eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt.


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